Liebe Steffers Kunden,
seit 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Dementsprechend stellen wir Ihnen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag zur Verfügung.
Da dieser AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 9 DS-GVO elektronisch geschlossen werden kann, wird Ihre Unterschrift nicht benötigt.
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Steffers AV-Vertrag